HochschulAllianz für Angewandte Wissenschaften (HAWtech) plädiert für eigenständiges Promotionsrecht an Fachhochschulen

BERLIN. Auch die HochschulAllianz für Angewandte Wissenschaften (HAWtech) plädiert für ein eigenständiges Promotionsrecht in forschungsstarken Bereichen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Ein entsprechendes Papier – die sogenannte „Berliner Erklärung“ – wollen die in der HAWtech verbundenen Hochschulen in Berlin erörtern. „Nur mit einem eigenständigen Promotionsrecht können wir adäquat auf den wachsenden Bedarf der Wirtschaft an wissenschaftlich ausgebildeten Nachwuchskräften mit ausgeprägter Praxisorientierung reagieren“, sagt Prof. Dr. Karl-Heinz Meisel, Rektor der Hochschule Karlsruhe, Sprecher der HAWtech. Über die „Berliner Erklärung“ und die Potenziale der Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften soll am Freitag, 7. November 2014, mit Vertretern aus Wissenschaft und Politik sowie mit Promovierenden diskutiert werden. Die Tagung findet an der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Berlin) statt.

Die HAWtech vertritt seit 2009 sechs der im Bereich der Ingenieurwissenschaften führenden Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen). Es sind dies die Fachhochschule Aachen, die Hochschule Darmstadt, die Hochschule Esslingen, die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, die Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft sowie die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.

In der von den HAWtech-Hochschulen verfassten „Berliner Erklärung“ heißt es wörtlich: „In vielen Themenbereichen haben die deutschen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWen) in den vergangenen Jahren hohe Forschungskompetenz und Forschungsstärke entwickelt. Der wissenschaftliche Nachwuchs wird direkt in die Forschungstätigkeiten eingebunden, die in Kooperation mit der regionalen Wirtschaft und insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durchgeführt werden, um so die Fähigkeit zu eigenständigem praxisorientierten wissenschaftlichen Arbeiten zu erwerben.“ Um die anwendungsorientierte Forschung sowie den Transfer der Ergebnisse in die Wirtschaft zu gewährleisten, seien neben kooperativen Promotionen zusammen mit Universitäten weitere qualitätsgesicherte Möglichkeiten zur Ausübung des Promotionsrechts von HAWen notwendig.

 Dies bedeute jedoch nicht, dass jede HAW das Promotionsrecht erhalten müsse, heißt es in der „Berliner Erklärung“ weiter. Denkbar sei ein eigenständiges Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche von HAWen oder für HAW-übergreifende Forschungsverbünde, die spezifische und anerkannte Qualitätskriterien erfüllen. Dies könne ggf. zunächst auch zeitlich befristet sein, und ließe sich an konkrete wissenschaftliche Leistungen der Forschenden knüpfen. Des Weiteren könne im Rahmen befristeter Modellversuche nachgewiesen werden, dass anwendungsnahe Promotionen eine wesentliche Ergänzung zum universitären Promotionsrecht darstellen würden. Ein derart ausgestaltetes Promotionsrecht würdige nicht nur die hohen Forschungsleistungen der HAWen, sondern erhöhe die Qualität und die nationale und internationale Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland für Studierende, Lehrende und Forschende. Ähnliche Modellversuche haben inzwischen die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein und zuletzt Brandenburg gestartet bzw. angekündigt.

Der Weg zu einer Promotion ist für Absolventinnen und Absolventen von HAWen in Deutschland derzeit noch recht steinig. Zwar sind Masterabschlüsse von HAWen und Universitäten formal gleichwertig, doch da HAWen über kein eigenes Promotionsrecht verfügen, müssen HAW-Absolventen erst einmal einen Professor an einer Universität ausfindig machen, der bereit ist, sie als Promovend zu betreuen. Wer an der eigenen Hochschule bleiben möchte, muss zusätzlich zum Professor der HAW einen Universitätsprofessor für eine sog. „kooperative Promotion“ finden. Doch die Suche an den Universitäten gestaltet sich oft schwierig. Manche HAW-Fächer existieren gar nicht an Universitäten, Promotionsordnungen unterscheiden sich von Fakultät zu Fakultät, einheitliche Regeln für den Umgang mit HAW-Absolventen gibt es nicht. Oft sind HAW-Absolventen aufgrund der Praxisausrichtung von Fachhochschulen auch mit Vorurteilen konfrontiert. Und sie  müssen nicht selten Auflagen für die Zulassung erfüllen, bspw. vorab Lehrveranstaltungen an der Universität belegen und die dazugehörigen Prüfungen bestehen oder am Ende der Promotion zusätzlich zur Verteidigung weitere Prüfungen absolvieren.

So verwundert es nicht, dass laut einer Statistik der Hochschulrektorenkonferenz 2011 nur eine von 100 Promotionen in Deutschland von einem HAW-Absolventen abgeschlossen wurde. Doch die Schar derer, die promovieren möchten, wird in dem Maße größer, in dem die Forschungsstärke von HAWen wächst. Allein die HAWtech zählt derzeit 300 Promotionsverfahren zum Teil mit ausländischen Universitäten an ihren sechs  Mitgliedshochschulen. Grund genug, das Thema in Berlin auf die Agenda zu setzen.

 

Einladung zur Veranstaltung „Fachhochschulen forschen: 

der wissenschaftliche Nachwuchs der HAWtech im Fokus“

Freitag, 7. November 2014, 10.00 bis 17.00 Uhr

HTW Berlin | Campus Wilhelminenhof | Gebäude G | Hörsaal G001 und G002 | Wilhelminenhofstraße 75A | 12459 Berlin

Ansprechpartner für die Presse in Berlin:

Prof. Dr. Matthias Knaut

HTW Berlin, Vizepräsident für Forschung Tel.: 030 / 5019-2821

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